Lange hat es gedauert, seit 01.06.2023 gibt es das „europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung“, kurz Einheitspatente. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Europäischen Patentamts.
In dieser Artikelserie soll es um die Einheitspatente in Datenbanken, insbesondere für Rechtsstand und Patentmonitoring gehen.
Am 07.06.2023 wurden ca. 4.500 Europäische Patente veröffentlicht, deren Erteilung nach Rule 71(3) EPC verzögert wurde (https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/transitional-arrangements-for-early-uptake.html). Dies ermöglicht den Anmeldern dieser Schutzrechte, europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung zu erhalten.
patentGate-Kunden mit wöchentlicher Lieferung haben diese zusätzlichen Dokumente in ihrer Datenlieferung der Kalenderwoche 2023/23 erhalten, Kunden mit monatlicher Lieferung bekommen diese Dokumente Anfang Juli.
Die Abbildung zeigt die Anzahl der EP-Publikationen pro Kalenderwoche für den Zeitraum 01.01.bis 16.06.2023 mit dem „Ausreißer“ in der KW 2023/23.
Voraussetzung für ein Einheitspatent ist die Erteilung eines europäischen Patents nach dem 01.06.2023. Innerhalb eines Monats nach dem Erteilungsdatum muss der „request for unitary effect“ gestellt werden.
Daher ist spätestens Anfang Juli mit den ersten Einheitspatenten in den Datenbanken zu rechnen. Die Einheitspatente werden den Dokumententyp C0 erhalten. Dabei erfolgt keine weitere Veröffentlichung als PDF, da das Dokument inhaltlich mit der Erteilung B1 übereinstimmt.
Im Patentmonitoring, das den Schwerpunkt auf die Information von Entwicklern, Ingenieuren und R&D-Mitarbeitenden legt, hat das Einheitspatent aus unserer Sicht nur eine untergeordnete Bedeutung, da die erteilte EP-B1 bereits geliefert und im Unternehmen verteilt wurde. Wenn die Bereitstellung der Einheitspatente trotzdem gewünscht wird, sprechen Sie uns bitte an.
Der neue Unified Patent Court (UPC) hat auch Auswirkung auf bisherige europäischen Patente, die vor dem 1. Juni 2023 erteilt wurden und noch in Kraft sind. Für eine Übergangsfrist von zunächst 7 Jahren, d.h. bis 2030, ist der UPC bei Streitigkeiten anstelle der nationalen Gerichte zuständig, wenn der Anmelder kein „Opt-out“ gewählt hat.
Europäische Patente mit Opt-out werden im Bulletin und Register veröffentlicht.
Am Publikationstag 14.06.2023 wurde zu 93.146 erteilten europäischen Patenten sowie zu 21.910 Patentanmeldungen (EP-A1 bzw. EP-A2) mitgeteilt, dass diese nicht der Rechtssprechung des UPC unterliegen sollen (Registration date of the opt-out), bei 2 Patenten wurde dieser Antrag zurückgezogen (Withdrawal date of the opt-out).
Die Abbildung stellt die Verteilung der Opt-outs auf die Kalenderwochen dar. Die ersten Opt-outs wurden am 01.03.2023 eingereicht, das späteste in den Bulletin-Daten der KW 2023/24 enthaltene Datum ist der 11.05.2023. Dies ist nicht die komplette KW 2023/19.
Der zweite Teil der Artikelserie wird sich mit der Veröffentlichung von Opt-outs sowie einer Statistik über deren Anmelde- und Publikationsjahre beschäftigen.
Zurück zur Übersicht