Windlicht oder Laterne von Friedrich Mühlhäuser GmbH in Ötisheim (DE)
Windlicht oder Laterne
Diese Erfindung eignet sich ideal für den Martinstag am 11. November. Das Patent schützt die Weiterentwicklung eines Windlichts oder einer Laterne.
Intendiert ist, eine ruhige anstatt eine unruhige Flamme beobachten zu können. Außerdem soll für unterschiedliche Kerzengrößen die jeweils individuell benötigte Luftsauerstoffmenge einfach einstellbar sein. Erreicht wird dies durch den speziellen Aufbau des Windlichts oder der Laterne. Die Unterseite enthält eine Lufteinströmöffnung, die Oberseite eine Luftausströmöffnung.
Die zwei Gehäuseteile sindbeweglich. So entsteht ein einstellbarer Schlitz an der Bodenseite. So kann die Luftmenge eingestellt werden, die Flamme erstickt nicht und brennt gleichmäßig.
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